Konzept zur Sozialpolitik
Alternative für Deutschland | 11. Bundesparteitag in Kalkar | 28. bis 29. November 2020
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PRÄAMBEL
Die AfD bekennt sich zum Sozialstaat, zur sozialen Marktwirtschaft und zur Solidarität und gegenseitigen Hilfe innerhalb unseres Volkes. Unter Anerkennung der enormen Leistung der Nachkriegsgeneration beim Aufbau unseres Landes und insbesondere der Ausgestaltung der Sozialsysteme, ist festzustellen, dass sich seit vielen Jahren große Veränderungen in der Struktur unseres Bevölkerungsaufbaus (Demografie) entwickelt haben, die gewaltige Auswirkungen auf unsere sozialen Sicherungssysteme haben. Von einem Land mit Geburtenüberschuss bis Ende der 60er Jahre haben wir uns seit Beginn der 70er Jahre kontinuierlich zu einem der Länder mit der weltweit niedrigsten Geburtenrate verändert.
Die Politik der folgenden Jahrzehnte hat dieses Thema bewusst unterdrückt und sich damit eines epochalen politischen Versagens schuldig gemacht, welches nunmehr dazu führt, dass in absehbarer Zeit die Funktionsfähigkeit großer Teile unseres Sozialstaates in Gefahr ist. Alle Berechnungen zeigen, dass insbesondere die Rentenversicherung dringend reformbedürftig ist. Erhebliche Einschnitte stehen uns bevor und je länger sie hinausgezögert werden, desto tiefer und schmerzhafter werden sie uns alle treffen. Doch statt einer offenen und ehrlichen Debatte über die Fakten und das Machbare, wird der Bevölkerung vorgegaukelt, dass sich die Probleme mit schmerzfreien Anpassungen beheben lassen.
Die AfD ist die einzige Partei im Bundestag, die für diese Situation keine politische Verantwortung trägt. Es muss festgestellt werden, dass die öffentliche Debatte von den Versuchen der anderen Parteien geprägt ist, die eigenen Fehler zu vertuschen und die tatsächliche Situation zu verschleiern. Es darf aber nicht primär um die Suche nach Schuldigen gehen. Stattdessen müssen wir konstruktive und gesellschaftlich tragfähige Lösungen finden.
Dazu benötigen wir Mut zur Wahrheit.
Der vorliegende Leitantrag will einen Weg aus der demografischen Krise skizzieren, um die Ursache der Schieflage langfristig zu beheben, und zudem einen Beitrag dazu leisten, die drohende Altersarmut zu vermeiden.
Die demografische Krise und ihre Ursachen
Die wesentliche Ursache für die Verwerfungen in unseren Sozialsystemen ist die demografische Krise. Insbesondere Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung beruhen auf der Voraussetzung, dass nachfolgende Generationen mindestens ähnlich groß sind wie die vorhergehenden. Dies ist wegen des Geburteneinbruchs seit Anfang der 70er Jahre nicht mehr der Fall. Spätestens Anfang der 80er Jahre war absehbar, dass es sich bei dieser Entwicklung um einen dauerhaften Trend handelt. Zu dieser Zeit hätte mit einer aktivierenden Familienpolitik und großen staatlichen Kapitalansammlungen reagiert werden müssen. Dies ist bis heute unterblieben und wird jetzt die Funktionseinschränkung insbesondere des staatlichen Rentenversicherungssystems herbeiführen. Dies bedeutet vor allem, dass zukünftige Rentnergenerationen nicht mehr wirkungsvoll vor Altersarmut geschützt werden. Da die Maßnahmen zur Verbesserung der demografischen Situation in Deutschland erst mit einer Verzögerung von ca. 30 Jahren wirksam werden, ist es Aufgabe der Politik, die soziale Infrastruktur unter erschwerten Bedingungen funktionsfähig zu halten.
Für den Geburtenrückgang werden vor allem zwei Gründe angeführt: die Erfindung der Anti-Babypille (Pillenknick) und die damit verbundene bessere Steuerung der Familienplanung sowie das demografische Paradoxon, welches besagt, dass mit zunehmendem Wohlstand die Geburtenrate zurückgeht. Beide Gründe sind auch in anderen Ländern zu beobachten und haben unbestritten Einfluss auf den Geburtenrückgang. Als vollständige Erklärung reichen sie aber bei weitem nicht aus. Nachfolgend soll untersucht werden, welche weiteren Faktoren evident sind.
Kinder sind sinnstiftend und eine enorme Bereicherung jeder Ehe und Partnerschaft. Sie sind die Zukunft unseres Volkes und weitere Glieder in der langen Kette aufeinanderfolgender Generationen. Gerade vor diesem Hintergrund erfolgt die Untersuchung der Ursachen für Kinderlosigkeit und -armut.
Die Geburtenrate liegt in Deutschland seit Mitte der 1970er Jahre weit unterhalb des Niveaus von 2,1 Kindern, welches zum Bestandserhalt erforderlich wäre. Bei einer Geburtenrate von 1,5 Kindern schrumpft ein Volk um ca. 30 Prozent pro Generation, was zu einem Zusammenbruch der Sozialversicherungssysteme führen muss und den kulturellen Erhalt gefährdet.
1. Finanzielle Ursachen
Familien werden in Deutschland finanziell gleich mehrfach belastet: Durch die direkten Kosten, die Kinder für Wohnraum, Essen, Transport, Urlaub, Ausbildung usw. verursachen. Durch den temporären oder langfristigen Einkommensverzicht der Eltern während der Babypause oder Teilzeitarbeit eines Elternteils und dem damit verbundenen Einkommensverzicht, der mit Babypause oder Teilzeitbeschäftigung typischerweise verbunden ist. Darüber hinaus durch die Risiken bei einem Wiedereinstieg ins Berufsleben. Hinzu kommen die niedrigeren Rentenansprüche, die sich aus einem geringeren Einkommen während der Erziehungszeit ergeben.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Eltern die Kosten für die Kinder tragen, die später auch die höheren Renten für die Kinderlosen erwirtschaften. Die Kosten werden individualisiert, die späteren Erträge in Form von Rentenbeiträgen und Steuern werden vergesellschaftet. Diese elementare Ungerechtigkeit der Lastenverteilung wurde mit der Rentenreform 1957 eingeführt und bedarf einer dringenden Korrektur.
2. Mehrarbeit, Zeit und Kraft
Neben der finanziellen Belastung kommt die Belastung durch zusätzliche Arbeit, z.B. durch Pflege und Aufsicht bei Kleinkindern, durch Hausarbeitenbetreuung bei Schulkindern und Wertevermittlung bei Jugendlichen hinzu, um nur wenige Punkte zu nennen. Des Weiteren zehren altersbedingte Konflikte wie Trotzphasen oder die Loslösung in der Pubertät an den Kräften. Diese Faktoren werden erheblich verstärkt, wenn sie arbeitsbedingt auf den Feierabend konzentriert werden und stehen dann besonders den vielen positiven Glücksmomenten mit Kindern entgegen. Dies hat bei Entscheidungen für oder gegen ein Kind bzw. ein weiteres Kind erhebliche Relevanz.
3. Gesellschaftliche Anerkennung
Das Verhalten in einer Gesellschaft ist stark geprägt von der Anerkennung oder der Geringschätzung bestimmter Handlungsmuster. In Deutschland wird dabei Familienarbeit vielfach abschätzig bewertet. Die Bezeichnung des Erziehungsgeldes als „Herdprämie“ durch viele linke Politiker ist dabei entlarvend und eine Beleidigung für alle Frauen und Männer, die sich mit großer Hingabe um ihre Kinder kümmern, statt sie in eine Krippe oder eine Kita zu geben. Hinzu kommt ein vermeintlicher „Feminismus“, der den Wert von Frauen ausschließlich an ihrer beruflichen Karriere bemisst und abweichende Lebensentwürfe als „altbacken“ und „rückständig“ diffamiert. Dadurch wird in Familien und Freundeskreisen ein starker Konformitätsdruck aufgebaut.
4. Partnerschaft und Familie
Eine stabile Ehe oder Partnerschaft bildet die Basis für die Geburt von Kindern. In diesem Bereich hat der gesellschaftliche Wandel erhebliche Schäden hinterlassen. In einer zunehmend auf die eigene Bedürfnisbefriedigung ausgerichteten, hedonistischen Gesellschaft ist die Bereitschaft naturgemäß gering, zugunsten einer stabilen Ehe auf eigene Wünsche zu verzichten. Entsprechend hoch ist die Trennungsrate.
Weitere Belastungen für Familien gehen von einer höheren Mobilität im Arbeitsleben aus, die zu häufigeren Umzügen oder sogar getrennten Aufenthaltsorten führt. Negative Vorbilder in den Medien runden das Bild ab.
Allen Belastungen zum Trotz zeichnet sich in den letzten Jahren eine stärkere Hinwendung der Jugend zu mehr Familiensinn ab. Auch die rückläufige Scheidungsquote gibt Anlass zur Hoffnung, dass hier bereits eine zarte Korrekturbewegung stattfindet.
5. Abtreibungen
Trotz einer leicht sinkenden Abtreibungsrate werden in Deutschland jährlich rund 100.000 werdende Kinder abgetrieben, was Zahl der Einwohner einer Großstadt entspricht. Die verpflichtende Beratung ist in vielen Fällen zu einem formalen Verwaltungsakt degeneriert und befördert eine Bagatellisierung dieses Vergehens bei entsprechender Erwartungshaltung der Gesellschaft.
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Maßnahmen zur demografischen Wende
Während sich alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien mit der demografischen Katastrophe arrangiert haben und damit seit ca. 50 Jahren den stark zeitverzögerten Zusammenbruch unserer Sozialsysteme billigend in Kauf nehmen, fordert die AfD die demografische Wende. Eine Steigerung der Geburtenrate auf ein bestandserhaltendes Niveau von 2,1 Kindern pro Frau ist die einzige Möglichkeit zur Stabilisierung und zum Erhalt unserer Sozialsysteme, aber auch zur Bewahrung unserer Kultur und zum Fortbestand unseres Volkes. Dies ist nur durch eine aktivierende Familienpolitik möglich. Je früher das gelingt, desto geringer werden die Einschnitte in die Rentenversicherung sowie in die Pflege- und Krankenversicherung ausfallen.
1. Leistungsfähigkeit der Familien erhalten
Insbesondere Familien der mittleren Einkommensschicht werden in Deutschland steuerlich stärker belastet als in fast allen anderen europäischen Ländern. Die Geburtenrate ist bei diesen Familien erschreckend gering. Die AfD möchte mit dem steuerlichen Familiensplitting hier einen Paradigmenwechsel einleiten. Ergänzend sollen Eltern zur Herstellung der Lastengerechtigkeit bei der Geburt jeden Kindes eine Rückzahlung bereits entrichteter Rentenbeiträge erhalten bzw. von zukünftigen Beiträgen in entsprechender Höhe freigestellt werden, ohne dass die spätere Leistung gekürzt wird. Abgerundet wird das Maßnahmenpaket durch einen früheren Renteneinstieg in Abhängigkeit der Kinderzahl.
2. Familien unterstützen
Zahlreiche Umfragen belegen, dass sich viele junge Eltern in Deutschland statt Mehrfachbelastung und Rollenkonflikten mehr Zeit für ihre Kinder wünschen. Gerade bei Kindern unter drei Jahren ist dies sinnvoll, da eine Fremdbetreuung mit Entwicklungsrisiken verbunden ist (Großstudie „The NICHD Study of Early Child Care and Youth Development“, 1991 und 2007). Die AfD möchte für die ersten drei Jahre ein Betreuungsgeld einführen, das sich als Lohnersatzleistung am bisherigen durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Jahre orientiert, gedeckelt auf die Höhe des allgemeinen durchschnittlichen Nettogehalts.
Das Kindergeld soll in der vorhandenen Form beibehalten werden, die vielfältigen Missbrauchsmöglichkeiten müssen aber unterbunden werden. Für im Ausland lebende Kinder darf z.B. nur der dort übliche Betrag gezahlt werden.
Für junge Familien und Familien, die nicht von der Lastengerechtigkeit (Rückzahlung der Rentenbeiträge bei Geburt) profitieren, sollen die Erstanschaffungen bei Familiengründung durch einen Ehe-Start-Kredit unterstützt werden. BAföG-Empfängern soll bei einer Geburt während der Ausbildung bzw. während des Studiums die Rückzahlung erlassen werden.
Der Wiedereinstieg von Eltern nach der Babypause soll durch nach Kinderzahl gestaffelte Lohnsubventionen an die Arbeitgeber vereinfacht werden. Mit einsetzender Wirkung der aktivierenden Familienpolitik, muss familienfreundlicher Wohnraum gefördert werden, vor allem für Mehrkinderfamilien.
3. Familienfreundliches Deutschland
Eine kinderfreundliche Gesellschaft soll als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen werden. Das würde Familien substanziell stärken, im Gegensatz zur Aufnahme von Kinderrechten, die nur die Herrschaft des Staates über die Kinderbetten sichern sollen.
Anstatt Eltern nach der Geburt so schnell wie möglich wieder voll ins Berufsleben zu integrieren, sollte eine bindungsorientierte Erziehung gefördert werden, u.a. durch die Aufklärung über die Risiken bei der Fremdbetreuung während der ersten drei Lebensjahre.
Gleichstellungsbeauftragte sollen durch Familienbeauftragte ersetzt werden, die familienfreundliche Entscheidungen sicherstellen und somit die aktivierende Familienpolitik unterstützen. Staatliche Leistungen und Verwaltungsabläufe sollen systematisch auf Familienfreundlichkeit untersucht und angepasst werden.
Über soziales Marketing soll für Familiengründungen geworben und über die damit verbundenen Leistungen informiert werden.
4. Stabile Partnerschaften — Glückliche Familien
Alle Bestrebungen zur Frühsexualisierung der Kinder im Kindergarten oder in der Grundschule müssen wirksam unterbunden werden. Dort, wo über Gender-Mainstreaming versucht wird, Kinder und Jugendliche in ihrer sexuellen Identität zu verwirren, oder die beiden Geschlechter als gesellschaftliche Konstrukte dargestellt werden, müssen die Inhalte auf streng wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zurückgeführt werden. Das bedeutet nach aktuellem Stand eine Einstellung des Marketings für Gender-Mainstreaming.
Ehe und Partnerschaft sollen als Inhalt in die Lehrpläne aufgenommen werden. Jugendliche sollten früh über den Wert einer stabilen Partnerschaft und Familie informiert werden und ihnen sollten, die kommunikativen Fähigkeiten vermittelt werden, dies zu erreichen.
Im Fall von Trennungen soll die gemeinsame Erziehung gefördert werden. Die Väterrechte sollen so gestärkt werden, dass auch Trennungskinder mit Bezugspersonen beider Geschlechter aufwachsen.
5. Willkommenskultur für Kinder
Schwangerschaftsberatungen müssen in Zukunft flächendeckend ergebnisoffen und mit transparenten Qualitätsstandards durchgeführt werden. Dabei ist insbesondere über den Entwicklungsstand der ungeborenen Kinder, z.B. über Ultraschallbilder, zu informieren. Ebenfalls muss über mögliche Spätfolgen einer Abtreibung aufgeklärt werden, wie z.B. das Post-Abortion-Syndrom (PAS).
Adoptionen müssen vereinfacht werden, um als Alternative zur Abtreibung stärker in Betracht gezogen zu werden. Darüber sollte die anonymisierte Meldepflicht für Ärzte für Abtreibungen umgesetzt werden, um gesicherte Statistiken zu erhalten.
6. Zuwanderung ist keine Lösung
Die demografische Situation in Deutschland wird oft als Argument für eine massive Zuwanderung verwendet. Leider erfolgt dies grundsätzlich ohne Nennung von Zahlen und Fakten. Laut einer Berechnung der UN müssten jährlich 3,4 Millionen Migranten einwandern, um den für die Rentenversicherung so wichtigen Altersquotienten konstant zu halten (Quelle: United Nations Population Division, Replacement Migration: Is It a Solution to Declining and Ageing Populations?, New York 2011). Soll diese massive Zuwanderung zur Stabilisierung der Sozialversicherungen beitragen, müssten die Migranten das gleiche Durchschnittseinkommen aufweisen wie die deutsche Bevölkerung. Gerade in diesem Segment hat Deutschland aber eine Nettoabwanderung, weil hochqualifizierte Arbeitskräfte in anderen Ländern offensichtlich bessere Lebensbedingungen vorfinden als in Deutschland. Dieser Lösungsweg erweist sich insofern als unrealistisch. In der Vergangenheit erfolgte demgegenüber eine massive Zuwanderung von Geringqualifizierten, die die Sozialsysteme zusätzlich belasten und damit das Problem vergrößern.
Unabhängig von den reinen quantitativen Betrachtungen müssen bei den im Raum stehenden Zuwanderungszahlen aber natürlich auch die kulturellen und zivilisatorischen Änderungen berücksichtigt werden, die durch Migration verursacht werden und bereits heute unser Land spürbar verändern.
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Die Bedeutung von Kultur, Bildung und Forschung für den Erhalt der sozialen Sicherungssysteme
Deutschland pflegt seit Jahrhunderten sein Kulturerbe, beginnend mit der deutschen Sprache, aber auch sein Arbeitsethos, seine Wissenskultur, sein enormer Erfindungsreichtum, seine Schaffenskraft, sein Arbeitsverständnis sowie seine Leistungsbereitschaft und -gerechtigkeit sind identitätsstiftend. Zu unserer Kultur gehören selbstverständlich die schönen Künste, Traditionen, Wettbewerb und lokale Besonderheiten. Vor allem das Ehrenamt, die Freiwilligendienste, Vereinsarbeit sowie tradierte Werte und Tugenden wie Gemeinsinn, Eigenverantwortung, Ordnung, Disziplin, Fleiß, Pünktlichkeit und Tatkraft zählen dazu.
Deutschland ist ein Land ohne große Rohstoffvorkommen. Die Grundlage unseres wirtschaftlichen Erfolges liegt in der Produktivität der großen Industriekonzerne und vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Ihr Erfolg ist die wesentliche Voraussetzung dafür, dass der Staat Steuern und Abgaben erheben kann, um damit die sozialen Sicherungssysteme auf Dauer zu erhalten. Umgekehrt muss der Staat die Rahmenbedingungen schaffen, dass junge Menschen ihren Fähigkeiten entsprechend lernen und so ausgebildet werden, dass sie die Anforderungen einer hochmodernen Arbeitswelt erfüllen können. Dieser Aufgabe wird der Staat immer weniger gerecht, wie der Nationale Bildungsbericht von 2018 anschaulich darlegt.
Demnach haben 17 Prozent der arbeitsfähigen Erwachsenen in Deutschland gar keinen beruflichen Abschluss. In einigen westdeutschen Bundesländern, etwa in Nordrhein-Westfalen und Bremen, sind es sogar über 20 Prozent. In Ostdeutschland sind hingegen nur sieben Prozent der Erwachsenen ohne Berufsabschluss.
Die Ursachen für diese Diskrepanzen und das Abschmelzen deutscher Tugenden sind zum einen in der verfehlten Bildungspolitik der über Jahrzehnte rot-grün regierten Länder zu suchen. Zum anderen erklären sich die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland durch die Zuwanderung von wenig gebildeten und gering qualifizierten Migranten seit den 60er Jahren, von der die ostdeutschen Länder nicht betroffen waren. Kinder dieser Migranten, insbesondere aus der Türkei und dem arabischen Raum, bringen eine andere Kultur mit sich, die auch im Gastland an den Nachwuchs weitergegeben wird. So haben Migranten aus diesen Regionen auch noch in der zweiten und dritten Generation deutlich schlechtere Leistungen als Schüler ohne Migrationshintergrund, wie die regelmäßigen PISA-Vergleiche zeigen. Unser Bildungssystem ist laut offiziellen Bildungs- und Migrationsberichten offenbar nicht in der Lage, auch über einen längeren Zeitraum diese Nachteile auszugleichen und unsere Kultur, Bildung und Wissen zu vermitteln.
Der Nationale Bildungsbericht (2018) weist aus, dass 37 Prozent aller Migranten keinen Berufsabschluss haben. Betrachtet man nur die Zuzugsjahre ab 2014, waren 53 Prozent ohne Abschluss. Bei den Herkunftsländern Türkei, Syrien, Irak und Afghanistan waren fast 70 Prozent ohne Berufsabschluss. Von der Gruppe der „Schutz- und Asylsuchenden“ hatten 76 Prozent gar keine Ausbildung (Nationaler Bildungsbericht 2018, S. 56).
Derzeit sieht es danach aus, dass nach dem Willen der Bundesregierung und der etablierten Parteien ein großer Teil dieser Migranten in Deutschland bleiben soll. Man kann sich leicht ausmalen, was dies angesichts der oben dargestellten Problematik zuerst für unser Bildungssystem und dann auch für die sozialen Sicherungssysteme bedeutet: Der überwiegende Teil dieser Migranten wird im Bildungssystem scheitern, keine qualifizierten Tätigkeiten übernehmen können und dauerhaft auf staatliche Transferleistungen angewiesen sein.
Bildungsstand und Bildungsfähigkeit müssten deshalb zentrale Kriterien bei einer derzeit noch nicht erkennbaren Migrationsstrategie der Bundesregierung sein. Die derzeitige Politik führt hingegen zu einer Abwanderung von gut ausgebildeten Leistungsträgern.
Auch unseren Hochschulen und Forschungseinrichtungen kommt eine entscheidende Rolle zu, wenn es um den langfristigen Erhalt der sozialen Sicherungssysteme geht. Industrie und Forschung ist dringend auf hochqualif-ziertes Personal angewiesen, das nur zu einem kleinen Teil aus dem Ausland angeworben werden kann.
Wir sehen mit Sorge, dass die Leistungen deutscher Schüler nur noch ein Mittelmaß erreichen. In der Mathematik und den Naturwissenschaften, deren Verständnis grundlegend für technische Innovationen und den notwendigen Produktivitätsfortschritt ist, liegen diese in allen internationalen Leistungsvergleichen weit hinter Japan und Korea. Nur mit einer Kurskorrektur in der Bildungspolitik hin zu höherer Leistungsfähigkeit in mathematisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen können die deutschen Schüler von heute und damit unsere Fachkräfte von morgen wettbewerbsfähig sein.
Die jährlichen Ausgaben für die Bewältigung der Asyl- und Migrationsfolgen übersteigen inzwischen den Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, der mehr als 18 Milliarden Euro umfasst. Statt Investitionen in die Asyl- und Migrationsindustrie brauchen wir massive Investitionen in Kultur, Bildung und Forschung, wenn wir die Leistungsfähigkeit unserer Sozialsysteme langfristig erhalten wollen und eine markante kulturelle Schwerpunktsetzung.
Bildungsinstitutionen müssen sich wieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren: Den jeweiligen Potenzialen entsprechende Vermittlung und Weitergabe von Wissen, Kompetenz und Kultur in politisch neutraler und äußerlich differenzierter Umgebung.
Mündige, selbstdenkende Staatsbürger zu bilden, ist oberstes Bildungsziel. Die zunehmende Politisierung der Schulen ist sofort zu beenden. Konkret müssen das familienzerstörende Gender-Mainstreaming, die Frühsexualisierung und Projekte wie „Schule mit Courage, Schule gegen Rassismus“ oder „Demokratie leben“ sofort beendet werden.
Bildungsexperimente wie die Einheitsschule und die Inklusion um jeden Preis sind nicht bildungsgerecht und verhindern, dass junge Menschen zu der für sie besten Bildung gelangen können. Die sozialen Sicherungssysteme werden die Folgelasten nicht tragen können. Eine nachhaltige Verarmung und Verelendung breiter Bevölkerungsschichten wird die unabweisbare Folge sein.
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Das Rentenproblem
Die Ausgangslage
Die gesetzliche Rentenversicherung ist das größte Sozialversicherungssystem unseres Staates. 2018 gehörten ihm auf der Aktivseite 55 Millionen Menschen an. Auf der Passivseite, als Leistungsempfänger, standen denen 21 Millionen Rentner gegenüber, von denen 4,1 Millionen mehrfache staatliche Renten bezogen. Es gab daher 25 Millionen Rentenleistungsfälle. Das Verhältnis von Beitragszahlern zu Altersrentnern betrug 1962 6 zu 1, 1992 2,7 zu 1 und 2017 2,1 zu 1. Die Zahl der Leistungsfälle betrug 1990 15 Millionen und ist seither Jahr für Jahr, insgesamt in dieser Zeit um 60 Prozent, angestiegen bis auf das heutige Niveau, und dies bei einer ungefähr gleich großen Gesamtbevölkerung. Zudem hat sich die durchschnittliche Dauer der Rentenleistungszeit über die Jahrzehnte stetig erhöht, insbesondere deswegen, weil sich die durchschnittliche Lebenszeit der Rentner beiderlei Geschlechts stetig erhöht hat. Sie stieg von rund 70 Jahren in den 60er Jahren auf heute rund 80 Jahre an. Dem gegenüber hat sich das faktische Renteneintrittsalter seit den 60er Jahren lediglich von rund 60 auf 64 Jahre erhöht. Beides zusammengenommen führt zu einer Verlängerung der Rentenleistungsdauer von 10 Jahren im Jahr 1966 auf 20 Jahre im Jahr 2018, sonach zu einer Verdopplung.
Die Einnahmen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) betrugen 2018 312 Mrd. Euro, denen Ausgaben in Höhe von 307 Mrd. gegenüber standen. Dabei hat die Einnahmeseite zwei Besonderheiten, die bei allen anderen sozialen Sicherungssystemen nicht vorkommen. Der Hauptteil der Einnahmen, etwa 70 Prozent, stammt aus Beiträgen, die von den Versicherungsnehmern (sog. aktiv Versicherte) aufgebracht werden, die selbst noch keine Rentenleistung beziehen. Die restlichen 30 Prozent der Einnahmen werden als Transferleistungen aus dem Bundeshaushalt geleistet, ein Betrag von etwa 90 Mrd. Euro. Das bedeutet, dass die Rentenleistungen von den Generationen der Erwerbstätigen finanziert werden, bezüglich der Beiträge vollständig und bezüglich der Steuertransferleistungen zum überwiegenden Teil. Daher der Begriff des Generationenvertrags für diese Art der Finanzierung.
Die dargestellte Unterteilung der Bevölkerung in eine Gruppe der Rentenfinanzierer und eine andere der Rentenbezieher hat zur Folge, dass für die Lastentragung der erwerbstätigen Bevölkerung von entscheidender Bedeutung ist, wie groß diese Gruppe der Beitragszahler im Verhältnis zur Zahl der Rentner ist. Je größer die Population der erwerbstätigen Bevölkerung im Verhältnis zur Rentnerpopulation ist, desto leichter lässt sich die Finanzierungslast eines solchen Umlagesystems tragen und umgekehrt. Daher kommt dem Größenverhältnis der beiden Gruppen zueinander und seiner generativen Veränderung eine entscheidende Bedeutung zu. Die Stärkeverhältnisse dieser beiden Gruppen zueinander werden in einem „Altenquotienten“ ausgedrückt. Er stellt die Kopfstärke der Rentnergenerationen zur Größe der Generationen der Menschen im erwerbsfähigen Alter in einer Prozentzahl dar, konkret die Population der über 65-jährigen im Verhältnis zur Population der 20- bis 64-Jährigen.
Im Schaubild 1 (Veränderung des Altenquotienten in EU/USA 2013 – 2050) ist die Veränderung des Altersquotienten für Deutschland, einige EU-Länder, der EU28 insgesamt und der USA dargestellt. Markant tritt dabei die zukünftige Vergrößerung der Rentnerpopulation im Verhältnis zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in allen Ländern in Erscheinung. Besonders markant zeigt sich jedoch diese Entwicklung für Deutschland und dies insbesondere in der Zeitspanne von heute bis zur Mitte der 30er Jahre (fett gezeichnete rote Kurve). Während derzeit die Kohorte der über 65-jährigen kleiner als 40 Prozent bezogen auf die Bevölkerungszahl der Erwerbsgenerationen ist, wird sie in nur 15 Jahren auf 60 Prozent anwachsen. Wie aus dem Schaubild ersichtlich, findet sich diese Steigerung des Quotienten und dies in so naher Zeit in keinem anderen zum Vergleich herangezogenen Land. Das heißt von dieser unter dem Gesichtspunkt der Finanzierungslast von Renten im Umlagesystem sich darbietende Verschlechterung der demografischen Situation ist kein Vergleichsland so gravierend betroffen wie Deutschland.
In Vorausschau auf diese Entwicklung wurde, der damaligen „Rürup-Kommission“ folgend, in den Jahren 2002/2003 von der Politik ein sog. demografischer Faktor in die Rentenberechnungsformel eingebaut, welcher einen Interessenausgleich zwischen den Generationen im Erwerbs- und im Rentenalter herstellen sollte.
Im Schaubild 2 ist die Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung von 2015 bis 2029 dargestellt (Quelle: Rentenbericht BMAS 2015). Das Status-quo-Szenario (graue Säulen mit dunklen Zahlen) zeigt den zeitlichen Ablauf nach den Regeln des geltenden Rentenrechts und bestimmten Hochrechnungen zu Wirtschafts- und Lohnentwicklungen. Ihm liegt eine leichte Absenkung der sog. Eckrente (ein fiktives Nettorentenniveau, das erzielt wird nach 45-jähriger Beschäftigung mit durchschnittlicher Entlohnung, ausgedrückt in Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Arbeitnehmer (AN) nach Abzug der Arbeitnehmersozialbeiträge) von rund 47 auf 44 % zugrunde. Die gelbe bzw. die blaue Linie zeigen die Ausgaben für den Fall, dass das Eckrentenniveau bei 47,5 Prozentpunkten eingefroren wird bzw. auf 50 Prozentpunkte erhöht wird.
Im Schaubild 3 sind die zusätzlichen jährlichen Ausgaben in Milliarden Euro für die Szenarien 47,5 und 50 noch einmal gesondert dargestellt.
Im Schaubild 4 wird die Steigerung der Beitragssätze der Rentenversicherung dargestellt für das Status-quo-Szenario und die beiden Varianten 47,5 bzw. 50 Prozent bei der Eckrente. Die Endpunkte der Umlagesätze für diese Fälle liegen dann gegenüber heute (18,7 Prozent der Bruttolöhne) bei knapp über 23 bzw. 25 Prozent. Die Anhebung der Beitragssätze belastet die Beitragszahler pro Beitragspunkt mit 13 Mrd. Euro und erhöht damit die Einnahmen der Rentenversicherung um den jeweiligen Betrag.
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Reform der Rentenversicherung
1. Freiheit beim Renteneintritt
Der Renteneintritt ist eine individuelle Entscheidung. Manche gehen in ihrer Arbeit auf, haben großen Freude daran und wollen so lange wie möglich arbeiten. Andere haben für ihren Lebensabend andere Pläne, wollen mehr Zeit mit dem Partner verbringen, auf Reisen gehen oder sich um die Enkelkinder kümmern. Wir wollen deshalb jedem ermöglichen, länger zu arbeiten und im Einvernehmen mit dem jeweiligen Arbeitgeber, zum individuellen Wunschzeitpunkt den Ruhestand anzutreten. Die Rentenhöhe hängt dabei von den eingezahlten Beiträgen und dem Renteneintritt ab. Wer länger arbeitet, bekommt entsprechend mehr Rente.
Zur Berechnung der Rentenhöhe wird das Regelrentenalter nach SGB herangezogen. Wer früher in den Ruhestand geht, muss entsprechende Abschläge in Kauf nehmen.
Wer auf der anderen Seite über das Regelrentenalter hinaus arbeitet, sammelt weitere Rentenpunkte und bekommt entsprechend eine höhere Rente.
Das allgemeine Rentenniveau muss sowohl die Interessen der arbeitenden Bevölkerung als auch der Rentner berücksichtigen und einen Ausgleich schaffen. Es muss deshalb auf Grundlage der Lebenserwartung und des Beitragsaufkommens kontinuierlich angepasst werden.
2. Altersarmut verhindern
Wer lange in die Rentenkasse eingezahlt hat, sollte auch bei einem geringeren Einkommen bessergestellt werden als Personen, die größtenteils arbeitslos waren. Dies wird erreicht, indem 25 Prozent der Altersrente nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird. Auf diese Weise wird Altersarmut verhindert oder zumindest deutlich verringert. Während der Erwerbsphase lohnt es sich damit, auch Tätigkeiten mit geringem Einkommen anzunehmen, aus denen ja teilweise auch höherbezahlte Beschäftigungsverhältnisse entstehen. Soziale Gerechtigkeit ist ein integraler Bestandteil der AfD-Politik, muss aber immer auch zur Eigenverantwortung anregen.
3. Abschaffung der Politikerpensionen
Arbeitnehmern, die 45 Jahre und länger für eine Altersversorgung arbeiten müssen, ist es nicht vermittelbar, dass Politiker bereits nach wenigen Jahren hohe Pensionsansprüche sammeln. Das ist vor allem kritisch, weil die Nutznießer dieser Gesetze selbst darüber bestimmt haben. Damit muss Schluss sein. Politiker sollen wie andere Arbeitnehmer auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Damit könnte auch die Politikverdrossenheit reduziert werden, weil die Ruhestandsregelung der Politiker ebenfalls für die Mehrheit der Erwerbstätigen gelten würde.
4. Einbeziehung neu eingestellter Staatsbediensteter durch Reduzierung des Beamtenstatus auf originär hoheitliche Aufgaben
Beamte sind das Rückgrat der deutschen Verwaltung und eine wesentliche Stütze für das im internationalen Vergleich hervorragende deutsche Staatswesen. Die hohe Loyalität der Beamten beruht auf Gegenseitigkeit und ist eng mit den Pensionen verbunden. Die AfD möchte diese deshalb beibehalten, allerdings die Verbeamtung auf rein hoheitliche Aufgaben beschränken, wie z.B. bei Bundeswehr, Zoll, Polizei, Finanzverwaltung und Justiz. Auf diese Weise wird ein Großteil der künftigen Staatsbediensteten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen.
5. Altersvorsorge für Selbständige
Die Einkommensspanne bei Selbständigen reicht von unauskömmlichen Einkommensverhältnissen bis hin zu Spitzenverdiensten. Um eine mögliche spätere Abhängigkeit von der Grundsicherung im Alter zu verhindern, soll für Selbständige eine Altersvorsorge eingeführt werden. Selbständige werden insofern grundsätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen, können aber bei Nachweis einer privaten Altersvorsorge austreten bzw. die Beitragszahlungen suspendieren.
6. Lastengerechtigkeit zwischen Familien und Kinderlosen herstellen
Wie bereits im Demografieteil erläutert wurde, existiert eine erhebliche Ungerechtigkeit bei der Verteilung der Lasten zwischen Familien und Kinderlosen. Die Familien tragen die Lasten der Kindeserziehung; die späteren Leistungen der Kinder, insbesondere in der Rentenversicherung, kommen aber vor allem den Kinderlosen zu Gute. Die AfD möchte hier einen Ausgleich herstellen, indem Familien für jedes Kind 20.000 Euro Beiträge der Eltern zur Rentenversicherung aus Steuermitteln erstattet bekommen, ohne dass sich die Rentenansprüche dadurch verringern. Wurden noch keine Beiträge in entsprechender Höhe gezahlt, erfolgt eine Anrechnung auf zukünftige Rentenbeiträge. Die Eltern werden dadurch in dem Lebensabschnitt unterstützt, in dem die Kosten für die Kinder anfallen und ggf. ein Elternteil vollständig oder teilweise auf das Erwerbseinkommen verzichtet. Dies wird nicht nur die Entscheidung für ein (weiteres) Kind vereinfachen, sondern insgesamt viel Leistungsdruck aus den Familien nehmen und damit die Trennungsquote reduzieren.
7. Private Vorsorge stärken
Seit den 2000er Jahren werden in Deutschland Formen der privaten Altersvorsorge staatlich gefördert. Die Förderungsstruktur von Riester-, Rürup- und Eichel-Rente lässt den Sparern jedoch nur geringe Entscheidungsfreiräume bei der Ausgestaltung ihrer Sparpläne und bringt überdies hohe Bürokratiekosten mit sich. Die Sparanreize, die der Staat auf diese Weise setzt, sind ineffektiv. Daher sollte diese Art der Einkommensteuerbefreiung bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge auslaufen und durch flexiblere sowie unbürokratischere Modelle ersetzt werden. Insbesondere sollten Sparer im Rahmen dieser Modelle frei entscheiden können, wie sie ihr Geld während der Ansparphase anlegen und die Mittel nach Erreichen des Rentenalters nutzen. Pro geborenem Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit und Lebensmittelpunkt in Deutschland soll der Staat außerdem eine zusätzliche Einzahlung in Höhe von 100 Euro pro Monat bis zum 18. Lebensjahr in die Spardepots der jeweiligen Kinder tätigen. Die Höhe dieses Beitrags ist regelmäßig vom Gesetzgeber dem Verlauf der Inflation anzupassen und entsprechend zu erhöhen.
8. Ungerechtigkeiten bei der Überleitung der Ostrenten beseitigen
Bei der in den 90er Jahren erfolgten Rentenüberleitung mit dem Rentenüberleitungsgesetz und dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz ist es zu Überführungslücken gekommen. Die im differenzierten Alterssicherungssystem der DDR enthaltenen spezifischen Regelungen für die verschiedenen Berufsgruppen wurden nur teilweise adäquat umgesetzt. Nach dem Auslaufen von Übergangsregelungen ergeben sich erhebliche Unterschiede je nach Rentenbeginn. Für die Härtefälle und groben Unbilligkeiten im Rentenüberleitungsprozess soll ein Ausgleich durch eine Fondslösung geschaffen werden. Im Rahmen der Fondslösung sind den Betroffenen pauschalisierte Einmalzahlungen in angemessener Höhe zu gewähren. Bei der Bemessung der Einmalzahlungen soll – soweit dies möglich ist – an die zurückgelegte Betriebszugehörigkeit angeknüpft werden.
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Ausblick
In Zeiten einer sich rasant ändernden Arbeitswelt mit zunehmender Digitalisierung, Auflösung tradierter Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehungen und disruptiver Lebensläufe stellt sich die Frage, ob ein Umlagesystem langfristig zukunftsfähig ist, welches auf einer starren Unterscheidung in umlagepflichtige und umlagebefreite Tätigkeiten beruht.
Eine steuerbasierte Altersvorsorge könnte die Vorteile haben, dass der Faktor Arbeit entlastet und durch Automatisierung und Digitalisierung entstandene Wertschöpfung in die Finanzierung einbezogen würde; sie bezöge alle Gesellschaftsschichten ein und bedürfte keiner eigenen Verwaltungsstruktur. Grundgedanke dieses steuerbasierten Systems ist, dass alle Steuerzahler auf der einen Seite die Altersversorgung der Rentnergeneration finanzieren und dadurch auf der anderen Seite Ansprüche auf eigene Leistungen im Alter aufbauen. Für Anspruchsberechtigte würde eine Grundrente gezahlt, die deutlich über dem Niveau der Grundsicherung zu liegen käme. Auf diese Weise würde die aktuell zu beobachtende Altersarmut weiter Bevölkerungsschichten in Zukunft verhindert.
Ein derartiges System kann aber nur zusammen mit einer umfassenden Steuerreform realisiert werden, welche die unüberschaubaren Steuerarten und -ausnahmen durch ein einfaches Grundsystem mit wenigen Steuerarten und fast ohne Ausnahmetatbestände ersetzt. Die Alternative für Deutschland wird sich der Diskussion über eine weitergehende Steuer- und Rentenreform nicht verschließen.
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Leitlinien zur Gesundheitspolitik
1. Gesetzliche und private Krankenversicherung (GKV und PKV) stabilisieren
Das derzeitige „Duale System“ aus gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) muss erhalten bleiben. Die Versicherung über die PKV ist ein privatwirtschaftlicher Vertrag zwischen zwei Parteien, der aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht einfach aufgehoben werden kann. Der Wettbewerb zwischen GKV und PKV um Versicherte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze ist sinnvoll. Will die GKV nämlich verhindern, dass diese „Besserverdienenden“ durch attraktive Angebote zur PKV abwandern, darf das Leistungsangebot der GKV nicht allzu sehr von der PKV abweichen. Das Leistungsangebot der GKV kommt aber allen Versicherten zugute, weshalb auch alle von diesem Wettbewerb profitieren. Ohne Wettbewerb besteht die Gefahr, dass das Leistungsangebot der GKV bei finanziellen Schieflagen nach unten angepasst wird. Es würde sich in einer
„Einheitskasse“ zur „Holzklasse“ entwickeln.
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2. Prüfwesen verbessern: Medizinischer Dienst im Gesundheitswesen (MDG) ersetzt MD
Wir wollen den Prüfdienst der ambulanten Versorgung und den MD (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) in einem neu zu schaffenden MDG auf Länderebene zusammenfassen und mit erweiterten Kompetenzen versehen. Ziel dieses neuen MDG ist die Gewährleistung von Versorgungsqualität UND Kostenkontrolle. Der MDG soll unabhängig von Kostenträgern und Leistungserbringern sein. Diese Unabhängigkeit muss durch eine organisatorische Selbständigkeit sowie durch eine paritätische Finanzierung, Organisation und Verwaltung (Kostenträger und Leistungserbringer) sichergestellt sein.
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3. Ambulante Versorgung effektiver gestalten
Patientenversorgung verbessern – Wartezeiten verkürzen – Budgetierung beenden
Die Probleme einer alternden Gesellschaft, die mehr medizinische Betreuung braucht, darf man nicht durch eine Begrenzung von Behandlungskapazitäten lösen. Vor allem, wenn die Wartezeiten auf ambulante Behandlungen schon heute unzumutbar lang sind. Die Aufhebung dieser Budgetierung und die Einführung einer Einzelleistungsvergütung in der GKV sind deshalb unerlässlich. Um einer nicht medizinisch notwendigen Behandlungsausweitung
entgegenzuwirken, setzen wir auf folgende Maßnahmen:
– Angebot von „Gleitenden Bonussystemen“ für Patienten mit gestaffelten Beitragsrückvergütungen.
– Prüfungen durch den neu zu schaffenden Medizinischen Dienst im Gesundheitswesen (MDG)
Zur Gegenfinanzierung des übrigen finanziellen Mehrbedarfs wollen wir:
– Überversorgung beseitigen: z.B. durch Zielvereinbarungen zwischen Kassen und KVen Medikamentenüberversorgungen verringern.
– Den finanziellen Mehrbedarf durch Übergangsregelungen stufenweise anpassen.
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4. Stationäre Versorgung sichern
4.1 Das unflexible Abrechnungssystem „DRG-Fallpauschalen“ sinnvoll ersetzen
Die Verweildauern der Patienten wurden durch das DRG-Abrechnungssystem zwar deutlich gesenkt.
Es verursacht aber Ungleichgewichte, die insbesondere die Krankenhäuser in der Fläche und die Universitätskliniken in wirtschaftliche Bedrängnis bringen. Wir fordern, das DRG-System durch Klinik-Individualvereinbarungen zu ersetzen. Diese Individualvereinbarungen zwischen Kliniken und den Krankenkassenverbänden eines Bundeslandes werden auf der Basis folgender Kriterien getroffen: Der klinischen Leistungen, der Prüfungsergebnisse des MDG, dem Versorgungsbedarf der Bevölkerung (insbesondere auch auf dem Land) und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses.
4.2 Stationäre medizinische Versorgung im ländlichen Raum erhalten
Aus Kostengründen werden immer mehr Krankenhäuser in ländlichen Gebieten geschlossen, insbesondere Geburtshilfestationen und Kinderstationen abgebaut. Wir fordern den Erhalt einer flächendeckenden Versorgung auch nach dem objektiven Bedarf und nicht nur nach Kosten-Nutzen-Aspekten.
4.3 Privatisierungen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen begrenzen
Die zunehmende Privatisierung von Akutkrankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen sehen wir kritisch. Eine leistungsfähige stationärmedizinische Infrastruktur muss primär Aufgabe der öffentlichen Hand bleiben. Ab einem bestimmten Privatisierungsgrad (z.B. ab 40%) in einem Bundesland muss der Gesetzgeber regulierend einschreiten.
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5. Arzneimittelversorgung verbessern
5.1 Verfügbarkeit und Sicherheit von Arzneimitteln in Deutschland gewährleisten
Lieferengpässe, Versorgungslücken und Arzneimittelskandale in Deutschland bedürfen dringend einer Beseitigung. Sie sind durch systembedingte Fehlentwicklungen bedingt, denen die AfD mit folgenden Forderungen begegnet:
– Die zuständigen Überwachungsbehörden müssen ihrer Verantwortung gerecht werden.
– Bei der Auswahl der nach Deutschland exportierenden Länder müssen rechtliche, organisatorische und medizinische Standards garantiert sein.
– Die für Apotheken verpflichtende Importquote für Arzneimittel wird umgehend ersatzlos gestrichen.
– Der Arzneimittelgroßhandel wird verpflichtet, versorgungsrelevante Arzneimittel mindestens für einen Zwei-Monatsbedarf vorrätig zu halten.
– Monopole in der Arzneimittelherstellung verursachen erhebliche Risiken für die Arzneimittelqualität und die Verfügbarkeit. Da Rabattverträge dafür Mitursache sind, sind sie abzuschaffen und durch Ausweitungen des Festbetragsmarktes, der auch rückwirkenden Erweiterung der Nutzenbewertung von Medikamenten auch des patentgeschützten Markts und durch Anpassungen der Herstellerrabatte zu ersetzen.
5.2 Mehrwertsteuer auf Arzneimittel absenken
Zur zusätzlichen Gegenfinanzierung fordern wir die Absenkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 7% (wie in 25 der 27 EU-Staaten üblich). Wir wollen die Wertigkeit der Arzneimittel an die der Lebensmittel angleichen.
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6. Pflegeversicherung sozialverträglicher gestalten
Soziale Pflegeversicherung und gesetzliche Krankenversicherung zusammenlegen
Die soziale Pflegeversicherung (SPV) gibt lediglich einen definierten Zuschuss zu den Pflegekosten. Bei Pflegebedürftigen und deren Angehörigen verbleiben beträchtliche Eigenleistungen, die viele an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit führen. Deshalb wollen wir in der Pflegeversicherung einen Steuerzuschuss analog dem der GKV einführen, um eine 50-prozentige Entlastung der Eigenbeteiligung der betroffenen Angehörigen zu erreichen. Wir befürworten eine Zusammenlegung von GKV und SPV, auch um Schnittstellenprobleme zu beheben.
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7. Ambulante und stationäre Pflege aus der Krise führen
7.1 Pflegenotstand – den Kollaps verhindern
Die Verweildauer der Patienten im Krankenhaus ist erheblich gesunken. Gleichzeitig ist der Kostendruck in Klinken, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen gestiegen. Dies führt im Pflegebereich zu deutlicher Überlastung, zu Bürokratie, zu Demotivation, zu Kündigungen, in Folge zu Personalnot und weiteren Kündigungen. Ein Kollaps bahnt sich an. Die AfD will diese Entwicklung mit folgenden Lösungen aufhalten:
– Aufwertung des Berufsbildes der examinierten Pflegekraft durch eine angemessene Bezahlung über einen Flächentarifvertrag mit steuerfreien Nacht-, Sonn-, und Feiertagszuschlägen.
– Entlastung bei fachfremden Tätigkeiten, wie z.B. Dokumentationspflichten.
– Eine verbindliche bundeseinheitliche, gesetzliche Personalbemessung für alle Pflegebereiche mit entsprechenden Personaluntergrenzen.
– Regelmäßige Überprüfungen der Ergebnisqualität und der Abrechnungen in Pflegeeinrichtungen.
– Förderung der Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft durch das Jobcenter, insbesondere für Pflegehelfer.
– Einführung eines „Gemeinschaftsdienst-Jahres“ für alle Schulabgänger, welches im Pflegebereich, im Technischen Hilfswerk, bei der Feuerwehr oder der Bundeswehr absolviert werden kann.
7.2 Pflegekammer ablehnen
Da kein Mehrwert für die Pflegenden vorhanden ist, lehnen wir die Zwangsmitgliedschaft in Pflegekammern ab.
7.3 Häusliche Pflege fördern
75 Prozent der Pflegebedürftigen bevorzugen die häusliche Unterbringung. Sie ist nicht nur aus sozialen, sondern auch aus finanziellen Gründen weitaus günstiger. Die stationäre Pflegebedürftigkeit ist so weit als möglich hinauszuschieben. Die Unterstützung von pflegenden Angehörigen ist moralisch und wirtschaftlich geboten durch die weitgehende Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistungen. Tagespflegeplätze oder Urlaubshilfen bieten organisatorische Unterstützung. Zu fördern sind Mehrgenerationen-Wohnformen.
7.4 Kurzzeitpflegeplätze in Krankenhäusern schaffen Im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung fehlen oft Kurzzeitpflegeplätze, sodass Patienten länger als notwendig in Krankenhäusern verbleiben. Dieser Aufwand wird aber bei der fehlenden stationären Behandlungsbedürftigkeit nicht vergütet. Wir wollen die gesetzliche Grundlage für Kurzzeitpflegeplätze in Krankenhäusern schaffen.
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8. Kompetenz von ausländischem Personal für das Gesundheitswesen gewährleisten
Die Beschäftigung von ausländischem Personal, das sprachliche oder fachliche Defizite aufweist, kann die Patientensicherheit beeinträchtigen. Ärzte, Apotheker, Pflegekräfte und Therapeuten aus dem Ausland müssen über gute Sprachkenntnisse (C1) verfügen. Es muss sichergestellt werden, dass die fachliche Qualifikation uneingeschränkt dem deutschen Standard genügt. Immigranten von außerhalb der EU haben die vorhandenen deutschen Examina bzw. Staatsprüfungen zu absolvieren (z.B. Ärzte das dritte medizinische Staatsexamen).
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9. Infektionsschutz verbessern und Epidemien verhindern
Mit Beginn der Flüchtlingskrise 2015 ist ein deutlicher Anstieg meldepflichtiger Infektionskrankheiten, auch mit resistenten Erregern, zu verzeichnen: Von 4.900 Tuberkulose-Neuinfektionen pro Jahr entfallen ca. 1.300 auf Migranten. Bis heute gibt es in der EU keine einheitlichen, obligaten Untersuchungen für Migranten. Zum Schutz der Migranten, des medizinischen Personals und der einheimischen Bevölkerung wollen wir ein einheitliches Gesundheitsschutzprogramm, für das der EU-Zutrittsstaat zuständig ist. Es umfasst alle meldepflichtigen Erkrankungen, wie z.B. TBC, HIV, Hepatitis, parasitäre Darmerkrankungen, Lues, ansteckende Hauterkrankungen, Masern, Polio, und wird nach Aktualität angepasst. Untersuchungsergebnisse sowie der aktuelle Gesundheitsstatus werden auf einem biometrischen Gesundheitspass dokumentiert. Der freie Zugang zu Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten, der 2018 ausgesetzt wurde, ist zu gewährleisten.
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10. WHO grundlegend reformieren
Die WHO mit 7.000 Mitarbeitern in über 150 Ländern übt einen maßgeblichen Einfluss auf die Gesundheitspolitik der Mitgliedsstaaten aus. Umso mehr sind die Unabhängigkeit und Neutralität der Organisation sicher zu stellen.
Aktuell werden 80 Prozent der finanziellen Mittel durch Spenden von Mitgliedsstaaten, privaten Stiftungen und Pharmaunternehmen, überwiegend zweckgebunden, aufgebracht. Die Pflichtbeiträge der 194 Mitgliedsstaaten wurden seit dem Jahr 1993 eingefroren und betragen inzwischen nur noch ca. 20 Prozent des Gesamtbudgets.
Die Finanzierung der WHO und ihre personelle Struktur ist deshalb grundlegend zu reformieren, um die Unabhängigkeit und Neutralität wiederherzustellen, damit sie dem Anspruch einer internationalen, also zwischenstaatlichen Organisation wieder gerecht wird. Die notwendigen Strukturanpassungen sollen zu einer Verschlankung der WHO und damit zu einer Absenkung der aus Steuermitteln finanzierten Beiträge führen.
Wir setzen uns zudem dafür ein, dass die WHO die begrifflichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer Pandemie wieder um den bis 2009 gültigen Zusatz „eine enorme Anzahl von Todes- und Krankheitsfällen“ erweitert. Sollte eine grundlegende Reform nicht durchsetzbar sein, sprechen wir uns für einen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation aus.
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11. AfD zu den Corona-Maßnahmen durch die Bundesregierung
Die AfD kritisiert die panikartigen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung und fordert evidenzbasierte, nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip abgewogene Antworten:
– Die flächendeckenden Maßnahmen wie Lockdowns und Maskenpflicht schnellstmöglich durch diverse, der Bedrohungslage angemessene Mittel zum gezielten Schutz von Risikogruppen zu ersetzen.
– Alle betroffenen Bereiche von Wirtschaft und Kultur unverzüglich wieder zu öffnen.
– Alle weiteren Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung durch vorherige Befristung einer kontinuierlichen Überprüfung zu unterziehen.
– Die Wiederherstellung des öffentlichen und wissenschaftlichen Diskurses und die Achtung des Meinungspluralismus in Bezug auf COVID-19 und verwandte Themen.
– Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, der Schaden und Nutzen aller bisherigen Maßnahmen vor dem Hintergrund medizinischer und wirtschaftlicher Auswirkungen evaluiert.
– Keine Impfpflicht oder Immunitätsausweise sowie Tracking-Apps oder sonstige Überwachungsmaßnahmen und die umgehende Beendigung der bereits eingeführten Maßnahmen.
– Informationen und Anregungen für die Bürger zu gesundheitsstärkenden Maßnahmen statt einer Politik der Angst.
– Eine Stärkung der einheimischen Produktion medizinischer Geräte und Verbrauchsgüter, um im Falle einer zukünftigen Krise erneute Versorgungsengpässe zu verhindern und die Abhängigkeit von Importen zu reduzieren.